Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Jobcenter Salzlandkreis unter  www.jc.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Mit der Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (z. B. Ablauf der Widerspruchsfrist).

Informationen zum Datenschutz finden Sie HIER

 

Vorname, Name 
der/des Zustellungsadressatin/en
Aktenzeichen des Dokuments Datum des Dokuments Veröffentlicht am Löschung erfolgt am Link zur Benachrichtigung

Herr Nasrat Ullah Tasal

23060289

14.11.2025

01.12.2025

15.12.2025

zur Benachrichtigung

Frau Katrin Wolf

25063704

09.10.2025

01.12.2025

15.12.2025

zur Benachrichtigung

Herr Philipp Gundlach

21057090

20.11.2025

01.12.2025

15.12.2025

zur Benachrichtigung

Frau Frau Iryna Chuprun

22057612

24.11.2025

01.12.2025

15.12.2025

zur Benachrichtigung

Frau Marilyn Hirsch

12038930

20.10.2025

01.12.2025

15.12.2025

zur Benachrichtigung

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