Öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) wurde die Internetseite des Jobcenter Salzlandkreis unter  www.jc.salzlandkreis.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung/ als Stelle für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung einer Benachrichtigung zwecks öffentlicher Zustellung im Sinne des § 10 VwZG bestimmt.

Ein Dokument gilt gemäß § 10 Absatz 2 Satz 6 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Mit der Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (z. B. Ablauf der Widerspruchsfrist).

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Vorname, Name 
der/des Zustellungsadressatin/en
Aktenzeichen des Dokuments Datum des Dokuments Veröffentlicht am Löschung erfolgt am Link zur Benachrichtigung

Frau Angie-Anna Merdian

17051121

24.04.2025

05.05.2025

19.05.2025

>>> zur Benachrichtigung

Herr Jens Thiele

24061351

24.04.2025

05.05.2025

19.05.2025

>>> zur Benachrichtigung

Frau Valeria Nazarenko

22057965

05.03.2025

05.05.2025

19.05.2025

>>> zur Benachrichtigung

Herr Abduljabbar Tuama Hassoon

24061342

02.05.2025

05.05.2025

19.05.2025

>>> zur Benachrichtigung

Herrn Nadim Schebbi

25063110

24.04.2025

05.05.2025

19.05.2025

>>> zur Benachrichtigung

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