Die Schuldnerberatung des Jobcenters Salzlandkreis informiert

Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 6,8 Millionen überschuldete Bürger gezählt, ca. 10% sämtlicher Einwohner in der Bundesrepublik. Laut Schuldenatlas 2016 der Wirtschaftsauskunft Creditreform liegt die Quote im Salzlandkreis mit 12,9% noch über dem Landesdurchschnitt und wird im kommunalen Vergleich nur von den kreisfreien Städten Magdeburg und Halle (Saale) übertroffen.

Eine Entschuldung kann in Form der außergerichtlichen (sozialen) Schuldnerberatung oder durch das Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgen. Die Schuldnerberatung des Jobcenters Salzlandkreis bietet die außergerichtliche bzw. soziale Schuldnerberatung für alle Bürger des Salzlandkreises ab dem 18. Lebensjahres an. An den folgenden Standorten sind die Schuldnerberater erreichbar: 

Standort

Sprechzeit

 

Aschersleben

Dr.-W. Külz-Platz 3

Herr Boennen

Tel. 03471 684-3223

 

Donnerstag

Freitag        

 

09:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr

09:00 - 12:00 Uhr

Bernburg

Mozartstr. 1

Frau Opitz

Tel. 03471 684-3227

 

Dienstag:    

Donnerstag

Freitag

 

09:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr

09:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr

09:00 - 12:00 Uhr

Schönebeck

Grundweg 31

Frau Köllner

Tel. 03471 684-3265

 

Dienstag

Donnerstag

Freitag

 

09:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr

09:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr

09:00 - 12:00 Uhr

Staßfurt

Bernburger Str. 26

Herr Boennen

Tel. 03471 684-3224

 

Montag

Dienstag

 

09:00 - 12:00 Uhr

09:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr

Zur Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten gibt es das Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto. Das P-Konto ist ein Girokonto, welches dem normalen Zahlungsverkehr dient. Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz.

Seit dem 01.07.2017 beträgt der Grundfreibetrag für Guthaben 1.133,80 € je Kalendermonat. Weitere Beträge wie z.B. Kindergeld, Unterhalt oder Beträge, die ein Schuldner für Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten, entgegennimmt, können auf Nachweis freigegeben werden.

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