Neues Gesetz: Chancen für Arbeitslose - Förderung für Unternehmen

Jobcenter Salzlandkreis informiert

Seit mehreren Jahren sind die stetig sinkenden Arbeitslosenzahlen und der fortwährend steigende Fachkräftebedarf auch ein zentrales Thema des Arbeitsmarktes im Salzlandkreis. Demgegenüber ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen nach wie vor sehr hoch.

Das neue Teilhabechancengesetz (THCG) bietet Lösungsansätze und setzt für Arbeitgeber zusätzliche Anreize zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose. Zudem eröffnet das seit 1. Januar diesen Jahres in Kraft getretene Gesetz Beziehern von SGB-II-Leistungen attraktive Einstiegsmöglichkeiten in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Das neue Gesetz beinhaltet sowohl eine Modifizierung der Förderung zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II) als auch das neu geschaffene Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II).

Für Personen, die mehr als zwei Jahre arbeitslos waren, kann Unternehmen (entsprechend § 16e SGB II ) über zwei Jahre ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt werden. Dieser beträgt im ersten Jahr 75 Prozent des Arbeitsentgeltes und im Folgejahr 50 Prozent.

Für Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose mit einem mehr als sechs Jahre dauernden ALG II-Bezug einstellen, ist gemäß § 16i SGB II eine Förderung von bis zu fünf Jahren möglich. In den ersten beiden Jahren beläuft sich der Zuschuss auf 100 Prozent des Mindestlohns. In den folgenden Beschäftigungsjahren verringert sich die Bezuschussung um jeweils zehn Prozent. Ist der Arbeitgeber tarifgebunden oder tariforientiert, wird dabei der tatsächlich gezahlte Lohn berücksichtigt.

Bisher waren im Rahmen von Bundes- oder Landesprogrammen zur  Schaffung von Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose die Kriterien "Wettbewerbsneutralität" und "öffentliches Interesse" grundlegende Voraussetzungen für eine Förderung, wodurch nahezu ausschließlich Stellen im gemeinnützigen Bereich Berücksichtigung fanden. Künftig können Arbeitgeber aller Branchen, die Langzeitarbeitslose einstellen, unter Beachtung der Fördervoraussetzungen, einen Lohnkostenzuschuss von bis zu fünf Jahren erhalten.

Ziel der neu geschaffenen Arbeitsmarktinstrumente ist die möglichst dauerhafte Integration langzeitarbeitsloser Menschen  in den Arbeitsmarkt auch über den Zeitraum der  Förderung hinaus.

„Um die Rückkehr in den Berufsalltag zu erleichtern, bekommen die Beschäftigten teilweise vor aber auf jeden Fall während des Einstieges einen Coach zur Seite gestellt, der den nach langer Arbeitslosigkeit oft schwierigen Wiedereingliederungsprozess begleitet“, erklärt Helen Weigel, Abteilungsleiterin Eingliederung des Jobcenters Salzlandkreis.

Das Jobcenter Salzlandkreis rechnet mit ca. 200 zusätzlichen Stellen, die allein im laufenden Jahr aufgrund des THCG entstehen könnten. Im gesamten Salzlandkreis gibt es derzeit mehr als 5.900 arbeitslose SGB II-Leistungsempfänger. Thomas Holz, Betriebsleiter des Jobcenters, erklärt, dass etwa 750 Personen die Voraussetzungen für die neuen Programme erfüllen. Nach erster Sichtung der Bewerberdaten werden Stellen auf der Grundlage des § 16i SGB II vorrangig im grünen Bereich sowie im handwerklichen und hausmeisterlichen Bereich geschaffen werden können.

„Es liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits erste Anträge interessierter Unternehmen für alle Standorte des Salzlandkreises vor“, erläutert Helen Weigel.

Unternehmen, Träger und Institutionen können sich bei Fragen zu den neuen Instrumenten an die Ansprechpartner des Arbeitgeberservices wenden. Weitere Informationen und Kontaktdaten sind der Homepage des Jobcenters Salzlandkreis unter: www.jc.salzlandkreis.de/arbeitgeber-und-traeger/ansprechpartner-arbeitgeber/ zu entnehmen.

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