Bundessozialgericht regelt Kostenübernahme
Das Bundessozialgericht hat in zwei aktuellen Urteilen entschieden, dass die Jobcenter die Kosten für Schulbücher zu übernehmen haben, wenn die betroffenen Schüler mangels Lernmittelfreiheit ihre Schulbücher selbst kaufen müssen.
Generell sind die Kosten für Schulbücher dem Grunde nach im Regelbedarf enthalten. Die Ermittlung des Regelbedarfs basiert auf einer bundesweiten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Diese berücksichtigt nach Ansicht des Bundessozialgerichts, aufgrund der unterschiedlichen Handhabung der Lehrmittelfreiheit in den einzelnen Bundesländern, allerdings nicht alle Schüler gleichermaßen. Sofern keine Lernmittelfreiheit besteht, bemisst der Regelbedarf die Kosten für den Erwerb der Schulbücher in zu geringer Höhe.
Daher sind die Kosten für Schulbücher künftig vom Jobcenter zu erstatten, sofern die Schüler diese mangels Lernmittelfreiheit selbst erwerben müssen. Zur Beantragung genügt zunächst die Vorlage der betreffenden Bücher-Bestellliste der Schule beim Jobcenter Salzlandkreis.