Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung: Sozialschutz-Paket

Jobcenter Salzlandkreis ist vorbereitet

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Sozialschutz-Paket beschlossen, dass am Freitag Gesetzeskraft erlangen soll.

Betroffene, die zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beim Jobcenter einreichen und erklären, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, brauchen demnach vorerst nicht auf ihre Ersparnisse zurückgreifen. Zusätzlich werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt und erstattet.

Leistungen der Grundsicherung stehen allen Personen zu, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln sicherstellen können.

Der Betriebsleiter des Jobcenters, Thomas Holz, rechnet nach Verabschiedung des Gesetzes mit einem deutlichen Anstieg der Antragszahlen. „Wir sind gut vorbereitet, um die neuen Anträge auch zeitnah bearbeiten zu können“, erklärt Holz.

Vollständige Anträge erleichtern die zügige Bearbeitung

Zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung bittet Sina Lüdtke, Abteilungsleiterin Leistungsgewährung Service, die Bürger ihre Anträge gut lesbar und vollständig auszufüllen sowie alle erforderlichen Unterlagen gleich beizufügen.

Die Angabe einer Telefonnummer und einer E-Mail-Adresse für Rückfragen ist sehr sinnvoll. Antragsteller sollen ihre Unterlagen bitte  ausschließlich per Mail oder postalisch beim Jobcenter Salzlandkreis einreichen.

Zudem weist die Abteilungsleiterin auf die Abgabe gut leserlicher Kopien oder der Originaldokumente hin – Handyfotos genügen nicht. „Originale werden nach abgeschlossener Prüfung selbstverständlich automatisch wieder zurückgesandt“, versichert Lüdtke.

Antragsteller werden im Sinne einer zeitnahen Leistungsbearbeitung dringend gebeten, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand ihres eingereichten Antrages Abstand zu nehmen. Kunden erhalten unmittelbar nach Entscheidung über ihren Antrag einen entsprechenden Leistungsbescheid.

Auf der Internetseite des Jobcenters Salzlandkreis unter www.jc.salzlandkreis.de können sich die Bürger fortlaufend zu den neuen Regelungen informieren. Erforderliche Anträge können unter folgendem Link abgerufen werden: www.jc.salzlandkreis.de/leistungsberechtigte/leistungsservice/antragsformulare/

Zusätzlich stehen die Mitarbeiter des Jobcenters unter den folgenden Servicerufnummern von Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr sowie dienstags 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags 14 bis 16 Uhr für Fragen der Bürger zum Sozialschutz-Paket zur Verfügung:

                Standort Aschersleben          03471 684 3685
                Standort Bernburg                 03471 684 3684
                Standort Schönebeck            03471 684 3687
                Standort Staßfurt                   03471 684 3686.

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