Kostenübernahme ausnahmsweise auch für dezentrale Mittagsverpflegung

Wurde in der Kita oder Schule eine regelmäßige warme Mittagsversorgung angeboten, konnten Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kindergeld mit Kinderzuschlag bzw. Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ein unentgeltliches Mittagessen in Anspruch nehmen.

Trotz der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schul- und Kita- Schließungen sollen Kindergarten- und Schulkinder aus bedürftigen Familien allerdings nicht auf die Mittagsversorgung verzichten müssen. Daher können die Kosten für die Mittagsverpflegung anspruchsberechtigter Kinder ausnahmsweise auch im Rahmen einer dezentralen Versorgung erstattet werden. Diese Regelung gilt zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020.

Kann das Mittagessen aufgrund von Schließungen nicht in der Schule oder Kindertageseinrichtung eingenommen werden, können die Kosten der Verpflegung auch bei Anlieferung durch den zuständigen Caterer  im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets übernommen werden. Etwaige Mehrkosten für die Anlieferung werden von der Kostenerstattung allerdings nicht umfasst.

Aus dieser Regelung ergibt sich jedoch keine Verpflichtung der Schul- und KiTa-Träger für die Sicherstellung einer Mittagsverpflegung in der eigenen Häuslichkeit der Kinder.

„Die Caterer und Essenanbieter des Salzlandkreises wurden Anfang der Woche zu der Neuregelung informiert“, erklärt Helen Weigel, Abteilungsleiterin Eingliederung und Teilhabe des Jobcenters Salzlandkreis.

Für Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket können sich ratsuchende Bürger über das Bürgertelefon des jeweiligen Standortes an das Jobcenter Salzlandkreis wenden:

  • Standort Aschersleben          03471 684 3685
  • Standort Bernburg                 03471 684 3684
  • Standort Schönebeck            03471 684 3687
  • Standort Staßfurt                   03471 684 3686.
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