Zurück ins Berufsleben mit dem Teilhabechancengesetz

Wie Langzeitarbeitslose im Salzlandkreis profitieren

2.683 Menschen des Salzlandkreises (Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand Juni 2020) werden zu den Langzeitarbeitslosen gezählt. Sie haben also seit mindestens einem Jahr keine Job mehr. Je länger jemand aus dem Arbeitsleben raus ist - so zeigt es die Statistik - desto schwieriger wird in der Regel die Rückkehr in das Berufsleben.

Zur Verbesserung der Wiedereinstiegschancen Langzeitarbeitsloser, wurde bereits zu Jahresbeginn 2019 das Teilhabechancengesetz in Kraft gesetzt. Mittels attraktiver finanzieller Anreize für Unternehmen, Vereine und Träger sollen Jobsuchende in langfristige Beschäftigungsverhältnisse am ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden. Arbeitgeber, die jemanden einstellen, der für mindestens sechs Jahre in den vergangenen sieben Jahren Arbeitslosengeld II bekommen hat und älter als 25 Jahre ist, erhalten in den ersten zwei Jahren der Tätigkeit 100 Prozent der Lohnkosten aus Mitteln des Jobcenters erstattet. In den darauf folgenden drei Jahren erfolgt eine Teil-Finanzierung. Für SGB II-Leistungsempfänger, die mehr als zwei Jahre ohne Job waren, kann eine Förderung von 75 Prozent des Lohns im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr gezahlt werden.

Damit die Jobwiedereinsteiger mit der ungewohnten Lebenssituation und den neuen Herausforderungen nicht allein gelassen werden, stehen ihnen speziell ausgebildete Coaches gerade in den ersten Monaten der Arbeitsaufnahme zur Seite. Die Begleitung durch das Jobcenter endet damit nicht bei der Vermittlung in eine Arbeitsstelle, sondern setzt sich auch über die Arbeitsaufnahme hinaus weiter fort. Die Coaches unterstützten dabei, Berufsleben und Familie unter einen Hut zu bringen und begleiten bei typischen Alltagsthemen. Dazu gehören beispielsweise die Suche nach einer Kinderbetreuungsmöglichkeit, Behördengänge oder die Wohnungssuche. Der Coach hilft aber auch bei auftretenden Problemen mit dem neuen Chef oder der neuen Arbeitsaufgabe.

„Dank des Teilhabechancengesetzes konnten bereits 211 Langzeitarbeitslose des Salzlandkreises in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden“, erklärt Thomas Holz, Betriebsleiter des Jobcenters Salzlandkreis. Daniela Schleef ist eine von ihnen. Landrat Markus Bauer und der Betriebsleiter des Jobcenters Salzlandkreis, Thomas Holz, besuchten Daniela Schleef bei ihrem Arbeitgeber, um sich zu ihren bisherigen Erfahrungen berichten zu lassen. Parallel informierte das Bfw Staßfurt (Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt) - vertreten durch  Mark Bley und Doreen Witteborn - zur praktischen Umsetzung des Programms aus Arbeitgebersicht.

Daniela Schleef konnte über den Paragrafen 16 i des Teilhabechancengesetzes zurück in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die junge Frau hat seit September vergangenen Jahres eine Vollzeitstelle als Reinigungskraft beim Berufsförderungswerk Sachsen-Anhalt in Staßfurt inne. Nach langer Arbeitslosigkeit ist die alleinerziehende Mutter glücklich darüber, wieder einer geregelten Arbeit nachzugehen. Landrat Markus Bauer sagt, dieses Beispiel zeige, wie wertvoll das Engagement des Jobcenters für die Region sei. „Für den Salzlandkreis ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen einen festen Job haben und damit ihr eigenes Geld verdienen. Das stärke den Salzlandkreis als Wirtschafts- und Wohnstandort.“ Der Landrat verweist darauf, dass die Sozialkassen somit entlastet und langfristig die Altersarmutsquote damit sinken könne. Aus Sicht eines Arbeitgebers erklärt Mark Bley, Prokurist des Bfw: „Das Gesetz ermöglicht die Unterstützung, die manche Menschen benötigen, um wieder Fuß zu fassen“. Zugleich betont er, dass seine Mitarbeiterin mit ihrer Arbeit einen „wichtigen Beitrag“ im und für das Bfw leiste.

Foto (Marko Jeschor, Salzlandkreis/Pressestelle): Daniela Schleef (links) zeigt Landrat Markus Bauer, Mark Bley (Prokurist des Bfw) und Thomas Holz (Betriebsleiter des Jobcenters Salzlandkreis) ihren Arbeitsplatz in der Cafeteria des Bfw.

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte anzuzeigen. Wenn Sie unsere Webseite weiterhin nutzen, geben Sie die Einwilligung zur Verwendung dieser Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie hier. x