Hinweise zur Antragstellung: Kostenerstattung für digitale Endgeräte bei Privatkäufen

Das Jobcenter informiert mit zusätzlichen Hinweisen zur Antragstellung für die Kostenübernahme  digitaler Endgeräte im Rahmen der Umsetzung des pandemiebedingten Distanzunterrichts („Home-Schooling“).

Bestätigt die Schule, dass ein Gerät notwendig, jedoch nicht ausleihbar ist bzw. bereitgestellt wird, kann auch der Privatkauf eines digitalen Endgerätes vom Jobcenter bezuschusst werden. Hier ist als Nachweis ein Kaufbeleg, aus dem die Marke und das Modell - also das konkrete Gerät hervorgeht - erforderlich. Das Jobcenter hat bei der Kostenerstattung zudem auf ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis zu achten. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie vor dem Kauf bitte Ihren Leistungssachbearbeiter.

Bestätigt die Schule, dass darüber hinaus ein Drucker notwendig, jedoch nicht verfügbar ist, kann zudem der Privatkauf eines Druckers bezuschusst werden. Bei Neukauf eines Druckers ist dieser in der Regel bereits mit entsprechenden Druckpatronen ausgestattet.

Für laufende Verbrauchsmaterialien wie weitere Druckerpatronen, Druckerpapier etc. kann keine Kostenübernahme durch das Jobcenter erfolgen, da diese Ausgaben bereits im Regelbedarf berücksichtigt sind. Weitere Schulmaterialien sind zusätzlich durch die Leistung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf nach § 28 Absatz 3 SGB II abgedeckt.

 

Beachten Sie hierzu bitte auch die Aktuelle Mitteilung vom 15.02.2021: 
Kostenerstattung: Digitale Endgeräte für Distanzunterricht

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