Finanzielle Unterstützung für außerschulische Lernförderung ausgeweitet

Zusätzliche Hilfe für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien

Angesichts der besonderen Herausforderungen in der Pandemiesituation und des damit verbundenen Home-Schoolings wurde die Kostenübernahme für Nachhilfeangebote (Lernförderung) im Salzlandkreis für den Zeitraum 1. März 2021 befristet bis zum 31. Juli 2022 wie folgt ausgeweitet:

Für die Klassen

Kostenübernahme bisher

von bis zu

Kostenübernahme 01.03.2021-31.07.2022

von bis zu

1 - 4

2 Unterrichtseinheiten pro Woche

4 Unterrichtseinheiten pro Woche

5 - 8

3 Unterrichtseinheiten pro Woche

5 Unterrichtseinheiten pro Woche

9 - 12

4 Unterrichtseinheiten pro Woche

6 Unterrichtseinheiten pro Woche

Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket - aus welchen auch die sog. Lernförderung finanziert wird - sollen sicherstellen, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.Zudem werden alle Bewilligungen im benannten  Zeitraum, vorbehaltlich einer entsprechenden Bestätigung der Schule, unabhängig von der bereits beanspruchten Lernförderung erteilt.

Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die

  • Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ALG II) oder
  • dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) oder
  • Kindergeldzuschlag oder
  • Wohngeld oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Die Unterstützungsleistungen im Rahmen der Lernförderdung können anspruchsberechtigte Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten in Anspruch nehmen, sofern sie zur Erreichung der nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentliche Lernziele eine ergänzende Lernförderung benötigen.

Voraussetzung der Kostenerstattung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote zur Verfügung stehen.

Zu beachten ist, dass die außerschulische Lernförderung lediglich eine Ergänzung zu schulischen Angeboten zum Aufholen des Unterrichtsstoffes sein kann. Die Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ist nicht geeignet, Lernschwächen auf Grund von generelle Überforderung (z. B. durch die Wahl weiterführender Schulformen) oder Leistungsdefizite wegen Schulbummelei auszugleichen. Ausgeschlossen ist ebenfalls eine Übernahme der Kosten für außerschulische Lernförderung, die ausschließlich auf eine Verbesserung des Notendurchschnittes oder auf das Erreichen einer höheren Schulform bzw. Schullaufbahnempfehlung abzielt.

Die Kosten werden in tatsächlicher Höhe unter Beachtung der Angemessenheit erstattet. Nicht übernommen werden teilnehmerbezogene Kosten (z. B. Fahrtkosten, Kosten für Unterrichtsmaterialien etc.), die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der außerschulischen Lernförderung entstehen.

Die Kostenübernahme für die Lernförderung kann beim Jobcenter Salzlandkreis beantragt werden. Die Antragsunterlagen sind über die Internetseite des Jobcenters abrufbar unter www.jc.salzlandkreis.de/leistungsberechtigte/bildung-und-teilhabe/antragsformulare-und-flyer/.

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