Jobcenter Salzlandkreis informiert
Im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wird ein Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro je Kind unter 18 Jahre durch die Jobcenter gewährt.
Der Kinderfreizeitbonus soll die Folgen der pandemiebedingten Einschränkungen abfedern und finanziell benachteiligte Familien dabei unterstützen, Angebote zur Freizeitgestaltung wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen. Dabei kann es sich sowohl um Aufwendungen handeln, die direkt mit der Aktivität im Zusammenhang stehen (zum Beispiel Eintrittsgebühren) oder um Kosten für die Nutzung der Aktivitäten (zum Beispiel spezielle Kleidung oder Schuhe). Voraussetzung ist ein SGB II -Leistungsanspruch des Kindes im Monat August 2021. Leben Kinder bzw. Jugendliche abwechselnd bei jeweils einem Elternteil, erfolgt die Auszahlung bei dem Elternteil, der die Kindergeldzahlungen erhält.
Der Betriebsleiter des Jobcenters Salzlandkreis informiert: „Leistungsberechtigte des Jobcenters Salzlandkreis erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch. Hierfür ist kein separater Antrag erforderlich.“
Sofern lediglich die Eltern Leistungen vom Jobcenter Salzlandkreis erhalten, nicht aber deren Kinder, besteht die Möglichkeit, für die Kinder andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Jobcenter Salzlandkreis ist dann über die Antragstellung bei einer anderen Behörde zu informieren.
Für Personen, die einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben, erfolgt die Auszahlung des Freizeitbonus über die Familienkasse, ebenfalls ohne vorherige Antragstellung.
Ferner erhalten Kinder und Jugendliche mit einem Bezug von Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB XII den Freizeitbonus über die zuständige Familienkasse. Dies setzt allerdings eine entsprechende Beantragung voraus.
Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch, also ebenfalls ohne separate Antragstellung, von der für diese Leistungen zuständigen Stelle. Gleiches gilt für Bezieher von Ergänzenden Hilfen nach dem Bundesversorgungsgesetz.