Für die passende Zuordnung von Einzelfall-AGHs werden die Träger gebeten, dem Jobcenter Salzlandkreis besondere fachliche Kompetenzen ihrer Mitarbeiter (z. B. Sozialpädagoge, Psychologe, Suchtberater usw.) mitzuteilen.
Aufgrund der Rahmenbedingungen erfolgt die Bedarfseinstellung für die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten einmal jährlich. Bitte reichen Sie die Angebote bis zum 31.01.2024 ein. Sollte über die veröffentlichten Bedarfe hinaus in Einzelfällen die Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten erwünscht sein, erfolgt dies in individueller Rücksprache mit den Trägern.
Bedarfsanzeige - Stand 15.01.2024 - | Bedarfsanzeige für alle Standorte (Aschersleben, Bernburg, Schönebeck und Staßfurt) |
Antwortadresse | Postfach 1461, 06394 Bernburg (Saale) |
Antwort E-Mail |