Informationen zum Sozialgesetzbuch II mit Blick auf geflüchtete Menschen
Seit 2015 sind sogenannte „Soziallotsen“ des Salzlandkreises im Einsatz. Die 40 ehrenamtlich tätigen Bürger unterstützen Flüchtlinge in den verschiedensten Lebensbereichen und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der gesellschaftlichen und sozialen Integration geflüchteter Menschen in der Region. Auch wenn viele der Flüchtlinge nun schon mehrere Monate oder Jahre in Deutschland leben, sind die Aufgaben der Soziallotsen nicht weniger anspruchsvoll geworden. Lediglich die Schwerpunkte haben sich inzwischen verschoben: Drehte es sich 2015 vornehmlich um die Unterbringung der Neuankömmlinge, die Vermittlung eines Deutschkurses und das Zurechtfinden im Alltag, steht heute die Integration der Flüchtlinge am Arbeitsmarkt und die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und anderen beteiligten Behörden im Fokus der täglichen Arbeit.
Damit bürokratische Anforderungen nicht zum unüberwindbaren Hindernis der Integration werden, lud das Jobcenter Salzlandkreis am vergangenen Donnerstag zum nunmehr dritten Erfahrungsaustausch mit den Soziallotsen. Marco Schmoldt, Stabsstellenleiter der Koordinierungsstelle für Migration und Bildung, begrüßt die Veranstaltung: „Für ehrenamtlich engagierte Bürger stellt das SGB II eine besondere Herausforderung dar. Wichtig ist da der direkte Kontakt zwischen den Soziallotsen und den Ansprechpartnern des Jobcenters sowie den Kommunen.“
Mehr als 30 Interessierte aus den verschiedenen Städten und Gemeinden, darunter über 20 Soziallotsen, aber auch Partner aus beteiligten Netzwerken und angrenzenden Behörden waren der Einladung nach Bernburg gefolgt.
Die Veranstaltung bot die Möglichkeit, insbesondere unter Berücksichtigung der Situation geflüchteter Menschen auf leistungs- und eingliederungsrelevante Themen des Rechtskreises SGB II einzugehen.
Zuständigkeiten und die Abgrenzung zu anderen Sozialleistungen, Antragserfordernisse sowie Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten waren nur einige der Themen, welche die Mitarbeiter der Abteilung Leistungsgewährung/Service, den Anwesenden ausführlich erläuterten. Helen Weigel, Leiterin der Abteilung Ergänzende Leistungen, informierte zum Leistungskatalog und Antragsverfahren „Bildung und Teilhabe“ sowie zu den Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Wohnraumerstausstattung. Die Hinweise aus der Abteilung Eingliederung zu Integrationskursen, beruflicher Orientierung sowie die Vorbereitung und den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt vervollständigten die Ausführungen.
Im anschließenden Austausch zwischen den Soziallotsen und Mitarbeitern des Jobcenters Salzlandkreis wurden offengebliebene Fragen zum Rechtskreis SGB II diskutiert. Anhand verschiedener Einzelfälle konnten Problemlagen detailliert erläutert und mögliche Lösungswege besprochen werden.
„Veranstaltungen wie diese dienen dazu, das gegenseitige Verständnis zu schärfen und die Zusammenarbeit zu verbessern. Als Baustein der gesellschaftlichen und sozialen Integration ist die aktive Beteiligung der Flüchtlinge am Arbeitsmarkt wesentliches Ziel des Jobcenters. Gut informierte Soziallotsen können den geflüchteten Menschen wertvolle Hilfestellungen zu den Unterstützungsangeboten aber auch Anforderungen geben“, erklärt Thomas Holz, Betriebsleiter des Jobcenters Salzlandkreis.
Hintergrund: Was ist das Sozialgesetzbuch (SGB) II?
Das zweite Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) regelt die Grundsicherung für Arbeitssuchende, das sogenannte "Hartz IV". Leistungsempfänger nach dem SGB II sind Personen, die zwischen 15 und 65 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und sich in Deutschland aufhalten. Die Leistungen werden beim Jobcenter beantragt.
Der Betriebsleiter des Jobcenters Salzlandkreis, Thomas Holz, bei der Eröffnung des Erfahrungsaustausches.