Für ukrainische Flüchtlinge SGB II-Folgeantrag erforderlich

Anträge vier bis fünf Wochen vorher einreichen

Seit Juni erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine staatliche Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Beim Jobcenter Salzlandkreis sind zwischenzeitlich mehr als 1.100 Anträge ukrainischer Geflüchteter eingegangen.

Die Mehrzahl der Leistungsbewilligungen erfolgte unmittelbar zum 1. Juni 2022 und wurde zunächst für 6 Monate befristet. Demzufolge sind ukrainische Flüchtlinge dazu angehalten, ihre Leistungsbescheide zu überprüfen und bei weiter bestehender Hilfebedürftigkeit einen entsprechenden Folgeantrag ab 1. Dezember 2022 beim Jobcenter Salzlandkreis einzureichen.

„Die Anträge sind bitte möglichst zeitnah zu stellen“, erläutert Sina Lüdtke, Abteilungsleiterin Leistungsgewährung/Service. In der Regel sollte dies etwa vier bis fünf Wochen vor Beginn des neuen Leistungszeitraums erfolgen. Nur so könne die pünktliche Auszahlung der Bezüge zum 1. Dezember 2022 sichergestellt werden.

Der Leistungsantrag wird vereinfacht und in ukrainischer Sprache zum Download auf der Internetseite des Jobcenters unter www.jc.salzlandkreis/leistungsberechtigte/ukraine/ zur Verfügung gestellt. Die Behörde weist darauf hin, dass alle erforderlichen Dokumente grundsätzlich in lateinischen Buchstaben auszufüllen sind.

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