Für Träger, die ausschließlich die Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung anbieten (§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III) ist keine Maßnahmezulassung erforderlich.
Entsprechende Formulare zur Geltendmachung der Vermittlungsvergütung sind bereits am Vermittlungsgutschein angehängt. Für den Bedarfsfall stehen diese hier nochmals zum Download bereit: